3. Infoschreiben der Gemeinde Meißenheim zur Corona-Situation
In unserem dritten Informationsschreiben möchten wir Sie über die weiteren aktuellen Informationen der Gemeinde Meißenheim zur Corona-Situation unterrichten. Hier geht es zum entsprechenden.
Sehr geehrte Mitbürger / innen,
das Corona Virus beherrscht auch weiterhin das öffentliche Leben. Das Land Baden-Württemberg hat mit der Corona-Verordnung am 22.03.2020 die Einschränkungen für das tägliche Leben nochmals verschärft.
Geändert, beziehungsweise verschärft wurden insbesondere folgende Bestimmungen (Kurz-Zusammenfassung auf das Wesentliche vor Ort):
Verbot des Verweilens im öffentlichen Raum:
- im öffentlichen Raum dürfen sich keine Gruppen mit mehr als zwei fremden Personen aufhalten
- im privaten Bereich dürfen sich keine Gruppen mit mehr als fünf Personen zusammenfinden; davon ausgenommen sind nur Zusammenkünfte von Personen mit deren Eltern, Großeltern, Kindern und Enkelkindern, Ehegatten; Lebenspartner / innen; Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben.
- alle öffentlichen Spiel- und Bolzplätze u.ä. sind geschlossen
Schließung von Gaststätten
Alle Gaststätten sind geschlossen; zulässig ist nur der ,,Außer Haus Verkauf“, d.h. das Abholen von Speisen und Getränken (kein Verzehr vor Ort, Verkaufsende an Sonn- und Feiertagen: 18.00 Uhr).
U.a. sind folgende Einrichtungen weiterhin geöffnet:
- Einzelhandel für Lebensmittel & Getränke
- Abhol- und Lieferdienste sowie Hofläden
- Apotheken & Drogerien
- Dienstleister / Handwerker & Werkstätten
- Zeitschriften & Zeitungsverkauf
- Poststellen
- Tankstellen
Im Übrigen wird auf die aktuelle Rechtsverordnung Corona der Landesregierung vom 22.03.20 verwiesen.
Mit herzlichen Grüßen aus den Rathäusern Meißenheim und Kürzell
Alexander Schröder
Bürgermeister
Bleiben Sie gesund!