Rathaus Meißenheim

Bürgermeisterwahl am Sonntag, den 28. September 2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Bevölkerung ist am kommenden Sonntag, den 28. September 2025 zur Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin unserer Gemeinde aufgerufen. Zu dieser Wahl sind alle Wahlberechtigten herzlich eingeladen.

Die Wahlzeit dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. Gewählt wird in zwei Wahlbezirken: Wahlbezirk I = Meißenheim und Wahlbezirk II = Kürzell. Der Wahlbezirk und das Wahllokal sind aus den Wahlbenachrichtigungen ersichtlich.

Bitte bringen Sie am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Diese wird dann nach erfolgter Wahlhandlung und Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis an Sie zurück gegeben, damit diese im Falle einer Stichwahl nach § 45 Abs. 2 GemO („zweiter Wahlgang“) am 12.10.2025 nochmals verwendet werden kann. Sie sorgen damit für eine rasche und reibungslose Abwicklung.

Für Wahlberechtigte, die am Wahltag, am Sonntag, den 28. September 2025 an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, bitten wir, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis Freitag, 26. September 2025, 18.00 Uhr, beantragt werden, wobei hierzu der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder der Online-Antrag auf der Homepage der Gemeinde www.meissenheim.de zu verwenden ist.

Wir machen Sie schon jetzt darauf aufmerksam, dass im Falle einer Stichwahl nach § 45 Abs. 2 GemO

                                   am Mittwoch, den 01. Oktober 2025 um 18.00 Uhr

im Rathaus Meißenheim, Rathaussaal, Winkelstraße 28, eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Prüfung der eingegangenen Bewerbungen zur Stichwahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin und Beschlussfassung über deren Zulassung stattfinden wird.

Zu dieser Sitzung hat jedermann Zutritt.

Die Wichtigkeit und Bedeutung der Bürgermeisterwahl für die Weiterentwicklung unserer Gemeinde sollte für jede/n Bürger/in Anlass sein, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Für die Bewältigung der in Zukunft anstehenden großen und schwierigen Aufgaben ist es besonders wichtig und geboten, dass der/die neu gewählte Bürgermeister/Bürgermeisterin auf ein großes Vertrauen seitens der Bürgerinnen und Bürger bauen kann. Darum folgende Bitte:

Bitte gehen Sie am kommenden Sonntag, 28. September 2025 zur Wahl!

Alexander Schröder

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses