Einsichtnahme Planfeststellungsverfahren

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, wird Folgendes bekannt gegeben:

Das Regierungspräsidium Freiburg hat auf Antrag der Zürcher Bau GmbH, 77974 Meißenheim,  vom 20.05.2021 mit Planfeststellungsbeschluss vom 24.10.2025 den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan für den Neuaufschluss zur Gewinnung von Quarzkies und Quarzsand einschließlich der Errichtung eines Kieswerkes zur Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffes auf der Gemarkung Meißenheim zugelassen

Der Planfeststellungsbeschluss und eine Fertigung des festgestellten Plans liegen in der Zeit von Montag, den 10.11.2025 bis einschließlich Montag, den 24.11.2025 in der Gemeinde Meißenheim, Bürgerbüro, Winkelstraße 28, 77974 Meißenheim während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Die ausgelegten Unterlagen können hier eingesehen werden.

Ebenso sind die Unterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/bekanntmachungen/ unter „Bergrechtliche Verfahren“ sowie auf der Internetseite des UVP-Verbundes des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/bw zur Einsichtnahme eingestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Meißenheim, 06.11.2025                                             gez. Herr Schröder, Bürgermeister