Bekanntmachung Erörterungstermin Planfeststellungsverfahren
Bekanntmachung des Erörterungstermins
gemäß § 73 Abs. 6 Landesverwaltungsverfahrensgesetz
im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren gemäß § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz für den Neuaufschluss und Betrieb einer Quarzkies- und Quarzsandgrube durch die Zürcher Bau GmbH im Gewann Riedmatten in der Gemeinde Meißenheim.
Das Regierungspräsidium Freiburg wird die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit der Trägerin des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben am
Mittwoch, den 06.11.2024, um 10.00 Uhr (Einlass ab 09.30 Uhr)
im Feuerwehrhaus, Lahrer Straße 19 in 77974 Meißenheim
in einer mündlichen Verhandlung erörtern.
Hinweise zur Erörterung:
- Die Erörterungsverhandlung ist nicht öffentlich. Es ist aber zulässig und vorgesehen öffentlich zu verhandeln, soweit keiner der Beteiligten widerspricht.
- Die Einwendungsfrist zum Vorhaben endete am 10.05.2024. Alle danach eingegangenen Einwendungen sind, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, verspätet und können im Planfeststellungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Erörtert werden ausschließlich die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 LVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan.
- Ein Beteiligter kann verlangen, dass mit ihm in Abwesenheit anderer Beteiligter verhandelt wird, soweit er ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung seiner persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft macht.
- Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden. Die schriftlich und rechtzeitig erhobenen Einwendungen behalten auch bei Ausbleiben eines Beteiligten ihre Gültigkeit.
- Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
- Mit dem Abschluss des Erörterungstermins ist das Anhörungsverfahren beendet.
- Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
- Die Planunterlagen zum Vorhaben können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/bekanntmachungen/ unter „Bergrechtliche Verfahren“ sowie auf dem UVP-Portal der Länder unter https://www.uvp-verbund.de/bw eingesehen werden.
- Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite unter www.rp-freiburg.de/datenschutz-planfeststellung. Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt.
Freiburg i. Br., den 17.10.2024
Regierungspräsidium Freiburg