Bäume und Sträucher schneiden bis zum 28. Februar

Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und Bäume dienen vielen Tieren als Nistplatz und Unterschlupf.

Beim Schneiden von Hecken und Bäumen ist daher unbedingt darauf zu achten, den Lebensraum dieser Tiere nicht zu beeinträchtigen.

Der Naturschutz, insbesondere der Vogelschutz, spielt hier eine entscheidende Rolle. §39 BNatSchG besagt: „Nistende Vögel und andere Kleintiere dürfen als wildlebende Tiere im Frühling und Sommer weder beunruhigt, verletzt oder getötet werden, noch darf ihre Lebensgrundlage beeinträchtigt oder zerstört werden“.

Vom 01. März bis 30. September gilt deshalb eine „Schonzeit“!

Das ist in der „Schonzeit“ verboten:

  • Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze und Bäume abschneiden, auf den Stock setzen oder beseitigen.

Das ist in der „Schonzeit“ zulässig:

  • Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
  • Bei zugelassenen Baumaßnahmen darf Gehölzbewuchs nur in geringem Umfang und nur dann beseitigt werden, wenn dies für die Verwirklichung des Vorhabens erforderlich ist. Dabei dürfen keine Tiere getötet oder deren Lebensraum (Nester) gestört werden.