Das neue Rathaus Meißenheim ist seit März 2017 Sitz der Hauptverwaltung.

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 02.05.2022

In seiner öffentlichen Sitzung am 02.05.2022 hat der Gemeinderat über verschiedene Themen beraten. Lesen Sie nachfolgend das Ergebnis dieser Beratungen:

Vergabe weiterer Gewerke zur Baumaßnahme Ev. Kindergarten Meißenheim
Der Gemeinderat hat den Auftrag zur Ausführung der folgenden Gewerke an die jeweils günstigste Bieterfirma erteilt:

  • Bodenbelagsarbeiten an die Firma Waschke zum Preis von 26.304,08 €
  • Fliesenarbeiten an die Firma Vrkic zum Preis von 19.284,95 €
  • Malerarbeiten an die Firma Oberle zum Preis von 15.883,53 €
  • Innentüren an die Firma Geppert zum Preis von 39.798,36 €


Planung der Zielführungsstraße
Zur Sitzung wurden der Geschäftsführer der Fa. Zürcher Bau, Ralf Zürcher, und der mit der Planung beauftragte Ing. Richter von Kappis Ing. eingeladen.
Mit dem Pachtvertrag im Jahr 2011 zur Auskiesung einer Fläche auf dem Gewann Riedmatten wurden Regelungen zur Planung und Finanzierung der Zielführungsstraße zwischen der Gemeinde und der Firma Zürcher Bau getroffen.
Die Zielführungsstraße stellt eine Verbindung von der L 104 über die Waldstraße bis zur Winkelstraße her. Die Trasse verläuft, soweit das möglich ist, weitgehend auf vorhandenen Wegen. Mit der Zielführungsstraße wird die Erschließung des geplanten Kieswerks im Gewann Riedmatten hergestellt. Weiterhin dient die Straße der Erschließung des Gewerbegebiets Tieflache und damit der Entlastung der Ortslage.
Insbesondere der Schwerlastverkehr und andere größere Fahrzeuge sollen die Zielführungsstraße nutzen und damit den innerörtlichen Bereich, insbesondere die Winkelstraße, die Goethestraße, aber auch den Bereich der Kirchstraße und der Rathausstraße vor dem Ev. Kindergarten und der Ev. Barockkirche, entlasten.
Der Regelquerschnitt ermöglicht einen Begegnungsverkehr von LKW. Es ist vorgesehen die Geschwindigkeit im Bereich zwischen der L 104 und der Waldstraße auf maximal 70 km/h, bzw. im Bereich zwischen der Waldstraße und der Winkelstraße auf maximal 50 km/h zu beschränken. Die kreuzenden, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Wege, sollen der Zielführungsstraße untergeordnet werden.
Die Zielführungsstraße soll bereits genutzt werden können, um das geplante Kieswerk einzurichten. Daher steht die Zeitplanung für die Herstellung der Zielführungsstraße im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Genehmigung des Kieswerks im Gewann Riedmatten.
Entsprechend dem derzeitigen Stand der Planung und des Genehmigungsverfahrens ist vorgesehen, im Jahr 2023 mit der Herstellung der Zielführungsstraße zu beginnen. Die Einmündung an die L 104 erfolgt im derzeitigen Bestand. Der Ausbau der Einmündung erfolgt im zeitlichen Ablauf der Planung des Regierungspräsidiums Freiburg.
Der Gemeinderat hat die Planung zur Herstellung der Zielführungsstraße gebilligt mit dem Hinweis, dass eine eindeutig erkennbare Vorfahrtsregelung erfolgen müsse. Das Ing. Büro wurde beauftragt zu prüfen, ob es möglich wäre, den Einmündungsbereich der Feldwege als Verschwenkung zu planen, damit die gefahrene Geschwindigkeit reduziert wird.


Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2022 Gemeinde Meißenheim
Der Haushaltsplan der Gemeinde für 2022 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde am 14.03.2022 genehmigt. Mit dem Haushaltsplan wurde die Finanzierung von zwei Feuerwehrfahrzeugen LF 10 für die Feuerwehr geregelt. Vorgesehen war, ein Fahrzeug im Jahr 2022 zu beschaffen, und das zweite Fahrzeug im Jahr 2023.

Aus firmeninternen Gründen, unter den Auswirkungen der Corona Pandemie, wurden beide Fahrzeuge zeitgleich fertiggestellt, so dass das zweite Fahrzeug ebenfalls im 2022 an die Gemeinde Meißenheim ausgeliefert werden kann. Die Finanzierung mit dem Gemeindehaushalt musste angepasst werden.

Der Gemeinderat hat dem vorzeitigen Erwerb des zweiten Feuerwehrfahrzeugs LF 10 im Jahr 2022 und der damit verbundenen Nachtragshaushaltssatzung 2022 zugestimmt.


Kreditaufnahme der Gemeinde Meißenheim 2022
Die Finanzierung der beiden Feuerwehrfahrzeuge erfolgt über ein Kommunaldarlehen in Höhe von 546.000 Euro. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, ein Kommunaldarlehen mit einer Laufzeit und einer Zinsbindung von 20 Jahren mit den tagesaktuell günstigsten Konditionen aufzunehmen.


Elternbeiträge in Kindertagesstätten
Entsprechend der Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 03.06.19 werden die Elternbeiträge entsprechend der Betreuungsform und der Dauer der wöchentlichen Betreuungszeit berechnet. Je länger die wöchentliche Betreuungszeit gewählt wird, desto höher ist der Beitrag. Weiterhin ist der Beitrag für eine Betreuung in Verlängerter Öffnungszeit um 25% erhöht, für eine Ganztagsbetreuung um weitere 15%.

Bei altersgemischter Betreuung von Krippenkindern erfolgt ein Zuschlag von 100%. Die Elternbeiträge beinhalten eine Sozialstaffelung. So ist der Elternbeitrag bei zwei oder mehr Kindern entsprechend reduziert.

Mit der Beschlussfassung ist der Gemeinderat der Empfehlung des Gemeindetags und der Kirchenkonferenz vom 15.04.19 gefolgt. Im Jahr 2020 hat der Gemeinderat entschieden auf eine Erhöhung der Elternbeiträge zu verzichten, welche der GT und die 4K empfohlen haben. Es wird damit gerechnet, dass die aktuelle Empfehlung des GT und der 4K im Laufe des Mai 2022 ausgesprochen wird.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen grundsätzlich wie folgt umzusetzen:

  • Für die Betreuung von Kindergartenkindern und von altersgemischt betreuten Krippenkindern abhängig von der Betreuungsform und von der Öffnungszeit entsprechend der Empfehlung des GT und der 4K.
  • Für die Betreuung in Kinderkrippen in Höhe von 90% der Empfehlung des GT und der 4K des jeweiligen Vorjahres.