Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 19.01.2026
In seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2026 hat der Gemeinderat über verschiedene Themen beraten. Lesen Sie nachfolgend das Ergebnis dieser Beratungen:
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Entsprechend § 19 Abs. 1 Satz 1 GemO haben ehrenamtlich Tätige Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Der Gemeinderat hat 1992 die Satzung zur Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen. Diese wurde zuletzt 2013 angepasst.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ohne Erhöhung der Entschädigung für den Ortsvorsteher zum 01.02.2026.
Vereinbarung zur Gestattung des Betriebs einer Funkfeststation auf dem Grundstück FlStNr. 4116 der Gemarkung Kürzell
Die ATC Gemany Holdings GmbH aus 40882 Ratingen beabsichtigt auf dem Grundstück FlStNr. 4116 der Gemarkung Kürzell den Aufbau und Betrieb einer Funkfeststation für Telekommunikation.
Der Gemeinderat stimmt der Nutzung des Grundstücks zu und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung abzuschließen.
Vergabe von Baugrundstück Flst. Nr. 5552 im Baugebiet „Kleinfeldele III“ in Kürzell
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.10.2025 wurde, neben vier weiteren Grundstücken, die Reservierung und die Veräußerung des Grundstückes Flst. Nr. 5552, Am Nussbaum im Baugebiet „Kleinfeldele III“ in Kürzell, gemäß den Vorgaben der Bauplatzvergaberichtlinien einstimmig beschlossen. Zwei Bauplätze stehen unmittelbar vor dem Verkauf und zwei Kaufinteressenten haben die Reservierung bis Mitte März verlängert. Der Bauplatz Flst. Nr. 5552 wurde am 30.12.2025 durch den zugeteilten Bewerber zurückgegeben.
Der Gemeinderat stimmt der Reservierung und der Veräußerung des Baugrundstückes Flst. Nr. 5552, Am Nussbaum im Baugebiet „Kleinfeldele III“ in Kürzell, gemäß den Vorgaben der Bauplatzvergaberichtlinie an den Nachrücker auf Ranglistenplatz Nr. 8 zu.
1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Schmidtenbühn“, Gemeinde Meißenheim als B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
– Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen der Behörden und TöB, sowie Bürger i.R.d. 2. Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 BauGB
– Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauG Information über den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben von 2017-2023 durch die GPA
Der Bebauungsplan „Schmidtenbühn“ wurde 2019 rechtskräftig. Bei der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Schmidtenbühn“ handelt es sich um einen B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB.
Nach der 1. Veröffentlichung hat sich ergeben, dass die Feuerwehr auf dem südöstlich angrenzenden Grundstück (Flst.-Nr. 56) in Verlängerung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses einen Unterstellschopf benötigt, der durch das bisherige Baufenster nicht abgedeckt ist. Somit wurde der Geltungsbereich der 1. Änd. und Erw. des B-Plans um das Flst.-Nr. 56 erweitert. Mit der Vergrößerung des Geltungsbereichs wird eine 2. Veröffentlichung erforderlich.
Der Gemeinderat billigt die im Rahmen der 2. Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen gemäß den Abwägungsvorschlägen, billigt den Planentwurf und beschließt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Schmidtenbühn“ als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB.