Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 09.02.2026
In seiner öffentlichen Sitzung am 09.02.2026 hat der Gemeinderat über verschiedene Themen beraten. Lesen Sie nachfolgend das Ergebnis dieser Beratungen:
Information über den im Umlaufverfahren behandelten Antrag zur Ernennung von Jürgen Kopf zum Ehrenkommandanten der Freiwillig
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kürzell am 24.01.2026 in der Unditz-Halle wurde Jürgen Kopf zum Ehrenabteilungskommandanten ernannt.
Die Entscheidung über die Verleihung obliegt gemäß § 9 Nr. 2 der Feuerwehrsatzung dem Gemeinderat.
Dieser hat im Umlaufverfahren am 22.01.2026 beschlossen, Jürgen Kopf zum Ehrenabtei-lungskommandanten zu ernennen.
Bestätigung der Wahl der Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr
Entsprechend § 11 Abs. 13 der Feuerwehrsatzung werden der ehrenamtlich tätige Abteilungskommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.
In der jeweiligen JHV der Freiwilligen Feuerwehr wurden
– Marius Kienzle zum Abteilungskommandant von Kürzell
– Jona Heimburger stellv. Abteilungskommandant von Kürzell
gewählt.
Der Gemeinderat stimmt der Wahl zu und beauftragt Bürgermeister B. Lange, die Gewählten zu bestellen.
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus einem Brunnen zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe sowie Weidereinleitung des thermisch veränderten Wassers in einen Rückgabebrunnen auf dem Flst.Nr. 1783, Friederike-Brion-Weg 8 in Meißenheim
Der Bauherr hat bereits im Jahr 2022 den Antrag zur Niederbringung eines Entnahme- und eines Schluckbrunnens, zur späteren Nutzung und zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe auf dem Grundstück Friederike-Brion-Weg 8 in Meißenheim gestellt. Der Bauherr stellt nun den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwassernutzung für den Betrieb einer thermischen Anlage (Grundwasserwärmepumpe).
Der Gemeinderat beschließt, den Antrag befürwortend zur Genehmigung an das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz, weiterzuleiten.
Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zum Haushaltsplan 2026
Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist die Gemeinde verpflichtet Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählt neben der Betrachtung möglicher Einnahmen durch Anpassung von Gebühren und Steuern auch die kritische Betrachtung von Ausgaben.
Der Gemeinderat beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und die Einstellung der folgenden freiwilligen Zuschüsse ab dem 01.01.2026 als Maßnahme der Haushaltskonsolidierung zu beschließen:
1. den Zuschuss für Altpapier-Sammlungen in Höhe von 12,– € pro Tonne,
2. den Zuschuss für Schülerfahrkarten nach Ottenheim in Höhe von 50 %,
3. den Zuschuss für Klassenfahrten in Höhe von 2,00 €/Tag/Schüler*innen,
4. den Hebammenzuschuss in Höhe von 50,– € pro betreute schwangere Person,
5. den Zuschuss zum Kauf eines Kompostbehälters in Höhe von 10,– €,
6. den Zuschuss zur Pflanzung von Obsthochstämmen in Höhe von 8,00 € pro Baum.
Änderung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.04.2026
Die Haushaltslage der Gemeinde Meißenheim ist seit mehreren Jahren angespannt. Daher ist die Gemeinde im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen gehalten, neben der kritischen Prüfung der Ausgaben auch die Einnahmeseite in den Blick zu nehmen und vorhandene Einnahmepotenziale auszuschöpfen.
Derzeit befinden sich in der Gemeinde Meißenheim an drei Standorten außerhalb von Spielhallen jeweils zwei Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit.
Der Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit wird auf 25 % der elektronisch gezählten Bruttokassebei einem Mindestbetrag von 160 € monatlich pro Gerät festgesetzt.
Für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit wird die Steuer auf 80 € monatlich pro Gerätfestgesetzt.
Die Änderungen gelten gleichermaßen für Geräte innerhalb und außerhalb von Spielhallen und treten zum 01.04.2026 in Kraft.
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer zum 01.04.2026 wie oben beschrieben zu.
Änderung der Hebesatzsatzung – Anpassung des Gewerbesteuer-Hebesatzes
Aufgrund der angespannten Haushaltslage und im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird der Gewerbesteuerhebesatz angepasst.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gewerbesteuerhebesatz ab dem 01.01.2026 um 20 Prozentpunkte auf 360 v. H. anzuheben. Dadurch können voraussichtlich Mehreinnahmen von rund 168.000 € erzielt werden.
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Hebesteuersatzung zum 01.01.2026 und passt den Gewerbesteuerhebesatz wie folgt an:
„§ 2 Steuerhebesätze
2. für die Gewerbesteuer auf 360 v. H. der Steuermessbeträge.“
Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2026 inkl. Eigenbetriebe
Der Gemeinderat hat den Haushalt der Gemeinde Meißenheim in der öffentlichen Klausurtagung am 29.11.2025 vorberaten und im Rahmen der Haushaltskonsolidierung Maßnahmen zur Generierung von Mehreinnahmen sowie zur Reduzierung von Ausgaben befürwortet.
Angesichts weiterhin steigender Ausgaben, rückläufiger Zuweisungen und unsicherer Ertragsentwicklungen ist ein ausgeglichener Haushalt auch im Haushaltsjahr 2026 nicht darstellbar. Neben Gebührenanpassungen sind daher – soweit rechtlich zulässig – auch steuerliche Anpassungen vorgesehen.
Der Haushaltsplan 2026 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung Meißenheim“ und „Abwasserbeseitigung Meißenheim“ wurde entsprechend aufgestellt.
Der Gemeinderat beschließt:
a) den Haushaltsplan mit der Haushaltssatzung 2026 sowie den vorgelegten Waldwirtschaftsplan der Gemeinde Meißenheim,
b) den Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Meißenheim“ und
c) den Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Meißenheim“,
jeweils wie vorgelegt.