Anspruch Gansztagsschule
Alle Kinder, die eine Grundschule, die Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) oder eine Juniorklasse in der Gemeinde Meißenheim besuchen, haben einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Der Anspruch beginnt für das Schuljahr 2026 / 2027 mit der Klassenstufe 1 und wird für die danach folgenden Schuljahre um jeweils eine Klassenstufe erweitert.
Dieser Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag.
Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage.
Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen auch in den Schulferienzeiten.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen. Durch Schulunterricht und andere verbindliche Schulangebote wird der Betreuungsanspruch erfüllt.
Sofern Sie den Betreuungsanspruch Ihres Kindes wahrnehmen wollen, haben Sie bis zum Stichtag 15.03. die Gelegenheit uns hierüber zu informieren.
Ihre Bedarfsmeldung können Sie der Schulleitung per Mail oder per Brief übermitteln.
Beachten Sie bei Ihrer Bedarfsmeldung bitte, dass die Betreuung Ihres Kindes entgeltpflichtig ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/ganztagsschule-und-ganztagsbetreuung-in-baden-wuerttemberg/rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung